Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten: Stadtrat bildet Notausschuss

8. Dez 2020

Die Corona-Pandemie stellt auch die kommunalen Entscheidungsgremien wie Stadt- und Gemeinderäte vor große Herausforderungen. Denn im Fall des Saarbrücker Stadtrates kommen zu den Sitzungen in der Congresshalle neben den 63 Stadtratsmitgliedern und den Vertreter*innen der Verwaltung, auch Journalist*innen und Besucher*innen. Und immer dort wo sich viele Menschen treffen, steigt eben auch das Risiko von Infektionen.

Deswegen wurde beim ersten Lockdown viele Entscheidungsbefugnisse des Stadtrates auf den Oberbürgermeister übertragen, der dann per Eilentscheid regieren konnte. Die übliche Ausschussberatung fand in einem sogenannten Abwesenheitsausschuss statt, der allerdings nicht über die selben Kompetenzen wie der Stadtrat verfügt. Ein Zustand, den man eine kurze Zeit sicherlich akzeptieren kann und in einer Notlage auch muss. Eine Dauerlösung darf es aber nicht sein.

Denn der Stadtrat ist ein wichtiger Ort gelebter Demokratie in der der Wille der Bürger*innen der Stadt zum Ausdruck kommt. Umso wichtiger ist, dass die Entscheidungsfähig des Rates auch in schwierigen Zeiten gewährleistet wird. Der saarländische Landtag hat im Sommer daher das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) geändert und den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Ratssitzungen online abzuhalten oder ein Notausschuss zu bilden, der die Aufgaben des Stadtrates wahrnehmen kann. Der Notausschuss ist zwar dann wesentlich kleiner in seiner Besetzung als der Stadtrat, er soll aber die Mehrheitsverhältnisse im Rat widerspiegeln. Außerdem ist er nur in der Zeit tätig, in der eine sog. „außerordentliche Lage“ besteht. Diese Lage stellt der Stadtrat fest. Das heißt, der Stadtrat selbst bestimmt, ob er selbst tagen kann oder der Notausschuss tagen muss.

Das sich die Infektionszahlen auch weiterhin auf hohem Niveau bewegen und nicht sicher ist, wie sich die Pandemie weiter entwickelt, hat die Saarbrücker SPD-Fraktion in der Stadtratssitzung vom 5. November 2020 beantragt, dass die Verwaltung alle Voraussetzungen für die Bildung eines Notausschusses prüft. Dieser Prüfung ist die Stadtverwaltung nachgekommen und hat mit der Vorlage „Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen nach § 51a KSVG“ (Externer Link zur Stadt) einen entsprechenden Beschlussvorschlag geliefert.

Diesem Beschlussvorschlag ist der Stadtrat am 8. Dezember 2020 gefolgt. So wurde ein Notausschuss mit insgesamt 19 Mitgliedern gebildet. Die Sitzverteilung wurde nach dem Zählverfahren d’Hondt wie folgt festgelegt: CDU: 6, SPD: 6, Grüne: 4, DIE LINKE: 1, AfD: 1, FDP: 1.

Ob der Notausschuss in den nächsten Wochen tagen wird hängt davon ab, wie der Stadtrat den weiteren Verlauf der Pandemie einschätzt. Die geplante Stadtratssitzung am 15. Dezember 2020 findet nach heutigem Stand (8.12.20) als reguläre Stadtratssitzung statt.